1 B 123/21, Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben bestehen. Die Eilanträge dreier Gastronomiebetriebe gegen die Anordnung der Schließung der Außengastronomie bleiben erfolglos, Beschluss vom 12.04.2021
1 B 123/21, Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben bestehen. Die Eilanträge dreier Gastronomiebetriebe gegen die Anordnung der Schließung der Außengastronomie bleiben erfolglos, Beschluss vom 12.04.2021