Der 18-jährige Izmullah A. ist heute Morgen (Montag, 4. September) von Frankfurt nach Moskau abgeschoben worden. Mit der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung haben sich zuvor unter anderem das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst.