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2G-Regelung für Weihnachtsmarkt und Schlachtezauber Bremen ab Mittwoch

Kurzbeschreibung

Der Inzidenzwert in Bremen hat heute die Grenze von 200 überschritten. Nach dem geltenden Hygienekonzept für den Weihnachtsmarkt und den Schlachtezauber tritt damit die 2G-Regelung in Kraft. Eine Ausgabe von Speisen und Getränken an den Imbiss- und Ausschankbetrieben und eine Nutzung der Fahrgeschäfte ist ab Mittwoch, den 24. November 2021, nur bei einem 2G-Nachweis erlaubt.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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