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3,2 Millionen Euro an Lohnkostenzuschüssen zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen

In den ersten neun Monaten werden bis zu 100 Prozent des Lohns erstattet / Vereinbarung in einigen Punkten verbessert

Kurzbeschreibung

Mit Lohnkostenzuschüssen bis zu 100 Prozent vom Brutto-Arbeitsentgelt bekommen Arbeitgeber einen Anreiz, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und auszubilden. Diese 100-Prozent-Förderung aus dem "Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung" können Arbeitgeber jetzt für neun statt bisher sechs Monate in Anspruch nehmen. Für darüberhinausgehende Beschäftigung bis zu neun weiteren Monaten wird die Förderung von bislang 50 auf nun 75 Prozent aufgestockt.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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