5 V 2472/20, Durch Coronaverordnung untersagter Betrieb eines Kosmetikstudios; Geltendmachung einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung (insbesondere) mit Friseurbetrieben, Beschluss vom 11.11.2020
5 V 2472/20, Durch Coronaverordnung untersagter Betrieb eines Kosmetikstudios; Geltendmachung einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung (insbesondere) mit Friseurbetrieben, Beschluss vom 11.11.2020