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5 WF 100/11

Kurzbeschreibung

Lehnt das Amtsgericht einen Antrag auf Einsichtnahme in die Verfahrenskostenhilfeunterla-gen eines Beteiligten ab, die dessen Gegner beantragt hat, steht diesem gegen den ableh-nenden Beschluss selbst dann kein Beschwerderecht zu, wenn er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Verfah-renskostenhilfe beantragenden Beteiligten hat.

Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
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