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Aktualisierung zu Impfungen von engen Kontaktpersonen von Schwangeren
Impftermine können ab 15. April vereinbart werden
Kurzbeschreibung
Schwangere Personen dürfen laut Corona-Impfverordnung jeweils zwei enge Kontaktpersonen benennen, die eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten können. Diese Kontaktpersonen sind Teil der Priorisierungsgruppe II.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle