Wer ab kommendem Jahr hochprozentigen Alkohol an Jugendliche verkauft, muss künftig ein noch höheres Bußgeld zahlen. Darauf wies heute (18.12.2013) die Bremer Innenbehörde hin. Das Jugendschutzgesetz verbietet Besitzern und Besitzerinnen von Einzelhandelsgeschäften, Kiosken oder Internetcafés, Jugendlichen unter 18 Jahren hochprozentigen Alkohol zu verkaufen.