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Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und Ansammlungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Veranstalter
Kurzbeschreibung
Am heutigen Donnerstag, 12. März 2020, tritt die „Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und Menschenansammlungen zur Eindämmung des Coronavirus“ in Kraft.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle