Wer als pflegebedürftige Person Unterstützung im Alltag annehmen will, kann die Leistungen auch in Anspruch nehmen, wenn sie wegen der Pandemie kontaktlos erbracht werden muss. Das hat die Deputation für Soziales, Jugend und Integration heute (Donnerstag, 11. März 2021) auf Vorschlag von Senatorin Anja Stahmann beschlossen.