Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen - Anlage 03: Zu beachtendes Regelwerk zur Arbeitsplatz- und -Umfeldgestaltung

Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen - Anlage 03: Zu beachtendes Regelwerk zur Arbeitsplatz- und -Umfeldgestaltung

Außer Kraft

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.02.2010
Fassung vom:23.02.2010
Gültig ab:01.03.2010
Gültig bis:31.12.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:31990L0270, 31989L0391
Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen - Anlage 03: Zu beachtendes Regelwerk zur Arbeitsplatz- und -Umfeldgestaltung

Anlage 3

Zu beachtendes Regelwerk zur
Arbeitsplatz- und -Umfeldgestaltung

(Stand 1. März 2009)

Zugleich allgemein anerkannte sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und -hygienische Regeln und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

(Ohne Spezia!regelungen für den Einsatz von IuK-Technik)

Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391/EWG) (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 183 vom 29. Juni 1989 S. 1) – Rahmenrichtlinie
Richtlinie des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (5. Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (90/270/EWG) (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 156 vom 21. Juni 1990 S. 34) – Bildschirmrichtlinie
Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch § 62 Absatz 16 des Gesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), zuletzt geändert durch Artikel 226 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG in der Fassung vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 291)
Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz – BremBGG vom 18. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 413 – 86-e-1), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (Brem.GBl. S. 231) sowie zuletzt geändert durch Artikel 2 vom 24. Februar 2009 (Brem.GBl. S. 45).
Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595)
Arbeitsstätten-Richtlininien (ASR), veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt (auch Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, Dortmund)
Bildschirmarbeitsverordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1843), zuletzt geändert durch Artikel 437 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)

Bei der Unfallkasse Bremen, Konsul-Schmidt-Straße 76 a, 28217 Bremen können folgende Unterlagen bezogen werden:

Unfallverhütungsvorschriften
Allgemeine Vorschriften (GUV-V Al) von 2006
Erste Hilfe (GUV-V A 5) vom Dezember 1993, in der Fassung vom Januar 1997
Kassen (GUV-V C 9) vom November 1987, in der Fassung vom Januar 1997
Lärm (GUV 9.20) vom November 1989, in der Fassung vom Januar 1997
Sicherheitsregeln, Richtlinien, Leitfäden
Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (GUV 1-650) vom Februar 2006
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit künstlicher Beleuchtung und für Sicherheitsleitsysteme (GUV-R 131/GUV 17.9) von 1997
Sanitätsräume in Betrieben (GUV-I 662) von Mai 1998
Broschüren, Aushänge, Aufkleber
Sicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Dienst (GUV-I 8551) von 2001

Dienstvereinbarungen

Bremische Dienstvereinbarung über den Einsatz automatischer Datenverarbeitungsanlagen (9. Oktober 1986)
Prosoz-Dienstvereinbarung (3. September 1986)

Wesentliche DIN-Normen, zu beziehen über den Beuth-Verlag, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon: 030-2601-2260:

DIN 277-1

Grundflächen und Rauminhalte von Hochbauten: Begriffe, Berechnungsgrundlagen

DIN 277-2

Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau: Gliederung der Nutzflächen, Funktionsflächen und Verkehrsflächen (Netto-Grundfläche)

DIN 4543-1

Büroarbeitsplätze: Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung

DIN 4543-2

Büroarbeitsplätze: Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln, Ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen (Entwurf)

DIN EN 527-1/
DIN 4549

Büromöbel: Schreibtische, Büromaschinentische und Bildschirm-Arbeitstische; Maße

DIN 4551

Büromöbel: Bürodrehstühle und Bürodrehsessel; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung

DIN 4556

Büromöbel: Fußstützen für den Büroarbeitsplatz; Anforderungen, Maße

DIN 5035-2

Beleuchtung mit künstlichem Licht: Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien

DIN 5035-7

Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht: Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen und mit Arbeitsplätzen mit Bildschirmunterstützung

DIN 18024-2

Öffentlich zugängliche Gebäude

DIN 33414-1

Ergonomische Gestaltung von Warten: Sitzarbeitsplätze, Begriffe, Grundlagen, Maße

DIN 66234,
Teile 1-10

Normenreihe „Bildschirm-Arbeitsplätze“

DIN EN 29241,
Teile 1-17

Normenreihe „Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeit mit Bildschirmgeräten“



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.