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Richtlinie zur Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen und zur Förderung von Ehrenamt und Vorsorge im Betreuungsrecht - Anlage 02: Wahrnehmung der Aufgaben nach Zi. 2.1 der Förderrichtlinie

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Erlassdatum:06.12.2007
Fassung vom:06.12.2007
Gültig ab:01.01.2008
Gültig bis:31.12.2012  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zur Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen und zur Förderung von Ehrenamt und Vorsorge im Betreuungsrecht - Anlage 02: Wahrnehmung der Aufgaben nach Zi. 2.1 der Förderrichtlinie

Anlage 2

[Wahrnehmung der Aufgaben nach Zi. 2.1 der Förderrichtlinie]

Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Zi. 2.1 der Förderrichtlinie gibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) in den „Orientierungshilfen zur Umsetzung des Betreuungsrechts“ vom 10. Februar 2006 folgende Empfehlungen:

1.
Planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer

Dieser Punkt umreißt die zentrale Aufgabe des Betreuungsvereines, nämlich die Unterstützung der örtlichen Betreuungsbehörde bei dem Bemühen, ständig ein ausreichendes Angebot an Personen verfügbar zu haben, die bereit und in der Lage sind, kurzfristig rechtliche Betreuungen zu übernehmen.

1Die Methoden zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht abschließend beschreibbar. 2Ihre Auswahl sollte jedem Betreuungsverein überlassen bleiben, denn er wird sich dabei im eigenen Interesse an den objektiven Erforderlichkeiten und verfügbaren Potenzialen orientieren, da vom Funktionieren dieser Maßnahmen letztlich seine Bestandslegitimation abhängt. 3Die nachfolgende Auswahl stellt lediglich eine nicht abschließende Zusammenschau typischer Instrumentarien zur Gewinnung und zum Erhalt eines geeigneten Betreuerstammes dar:

a)Allgemeines Marketing

Veröffentlichungen z.B. in der Lokalpresse, Tageszeitungen, Amtsblatt, Internet o.ä.

Werbung durch Annoncen in der Presse

Entwicklung und Verteilung von Informationsmaterialien

Vorträge in sozialen Einrichtungen und in öffentlichen Einrichtungen (wie z.B. Volkshochschule o.ä.)

Werbung durch persönliche Ansprache

Zielgruppenorientierte Veranstaltungen

Motivierung des bestehenden Betreuerstammes zur Übernahme weiterer Betreuungsfälle

b)Pflege des bestehenden und potenziellen Betreuerstammes

alternative Angebote zur Stärkung der Bindung zu Ehrenamtlichen im Wartestand, um diese potenziellen Betreuer nicht zu verlieren (z.B. Besuchsdienst bei Betreuten, Mitarbeit in anderen Projekten des Vereins oder „befreundeter Träger“)

Würdigung und Ehrung des ehrenamtlichen Engagements

c)Netzwerkarbeit

Initiativen im Rahmen der Netzwerkarbeit sollten bedarfsorientiert zu allgemeinen und/oder speziellen Themen und Fragen in Abstimmung mit den örtlichen Betreuungsbehörden erfolgen.

Kontakte des Querschnittsmitarbeiters zu allen mit dem Betreuungswesen befassten Personen und Stellen im Wirkungskreis des Betreuungsvereins knüpfen und pflegen

Netzwerkpartner zusammenbringen (Arbeitsgruppen- und Gemeinschaften, Begegnungsmöglichkeiten schaffen)

Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung in Fachfragen

Gegenseitige emotionale Unterstützung (ermutigen, beraten)

Erarbeitung und Umsetzung von Strategien zur Zielerreichung

persönliche Voraussetzungen für das Gelingen: Kompetenz, Engagement, Freundlichkeit, Offenheit, Zuverlässigkeit

2.
Einführung ehrenamtlicher Betreuer

Diese Aufgabe erfüllt der Betreuungsverein z.B. durch

umfassende Beratung zu Möglichkeiten und Pflichten eines ehrenamtlichen Betreuers (dies betrifft z.B.: Haftungsfragen; faire Einschätzung des Zeitaufwandes u.ä.)

Einschätzung der Geeignetheit der ehrenamtlichen Betreuer

Einführung von Ehrenamtlichen und Vertrautmachen mit den Betreuungsaufgaben

bei Bedarf, Präsenz bei der Herstellung des Erstkontaktes vor Ort

Bereitstellung von Literatur und Informationsmaterial

3.
Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer

Diese Aufgabe erfüllt der Betreuungsverein z.B. durch

eigene Fortbildungen zu Grundlagen der Betreuungsführung

eigene aufgabenspezifische Fortbildungen je nach Bedarf

Vermittlung von Fortbildungsangeboten anderer Anbieter

4.
Beratung ehrenamtlicher Betreuer sowie Bevollmächtigter

Diese Aufgabe erfüllt der Betreuungsverein z.B. durch

persönliche Beratung und Begleitung

Angebot von regelmäßigen Sprechzeiten

Gesprächsangebote zur Vermeidung von Überforderung und Frustration

Unterstützung bei Schriftverkehr mit Gerichten, Behörden und anderen Stellen

Unterstützung bei der Erstellung von Vermögensverzeichnissen sowie der Erstellung der Berichte an das Vormundschaftsgericht einschließlich der Rechnungslegung

Angebot des Erfahrungsaustausches

5.
Planmäßige Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Diese Aufgabe erfüllt der Betreuungsverein z.B. durch

Veröffentlichungen z.B. in der Lokalpresse, Tageszeitungen, Internet o.ä.

Konzipierung und Verteilen von Informationsmaterialien

Vorträge in sozialen und in öffentlichen Einrichtungen (wie z.B. Volkshochschule, Einrichtungen und Schulen für behinderte Menschen, Einrichtungen der Altenhilfe und Suchtkrankenhilfe, Beratungsstellen o.ä.)



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