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Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) - Anlage 2: Vereinbarung

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Erlassdatum:19.06.2025
Fassung vom:19.06.2025
Gültig ab:20.06.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) - Anlage 2: Vereinbarung

* Anlage 2

„Vereinbarung

zwischen

(Gutachter)

nachstehend „Auftragsnehmer“ genannt,

und

Der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Abteilung Soziales/Ref. Existenzsicherung

Bahnhofsplatz 29

28195 Bremen

1. Allgemeines

Hauseigentümer bzw. Eigentümer von Eigentumswohnungen, die ihr Wohneigentum selbst bewohnen, haben Anspruch auf Leistungen für die Unterkunft nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Zu den Unterkunftskosten gehören auch Kosten für notwendige Instandhaltungen und Reparaturen (Instandsetzungen), sofern die hierfür erforderlichen Aufwendungen unabweisbar und insgesamt angemessen sind.

Aufwendungen für Instandhaltungen und Reparaturen sind bauliche Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des Wohneigentums dienen; Zweck ist der Erhalt des Gebäudes oder des Grundstücks in ordnungsgemäßen Zustand. Verbesserungen, d.h., wertsteigernde Maßnahmen dürfen hierbei grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Dies betrifft aber nicht Maßnahmen, mit denen auch eine Verbesserung des Standes der Technik einhergeht.

Wohnungsanpassungsmaßnahmen gehören nicht zu den angemessenen Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur im Sinne der Vorschriften nach den Sozialgesetzbüchern II und XII.

2. Leistungsbeschreibung:

Das Jobcenter Bremen oder das Amt für Soziale Dienste beauftragt den Auftragsnehmer mit der fachlichen Beurteilung einer beantragten Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahme von Transferleistungsempfängerinnen/Transferleistungsempfänger. Hierfür übermittelt die Behörde die zuständigen Informationen und Kontaktdaten an den Auftragsnehmer.
Der Auftragsnehmer nimmt eine baufachliche Beurteilung der beantragten Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahme vor. Er ermittelt den entsprechenden Instandhaltungs- oder Instandsetzungsbedarf und nimmt eine überschlägige Kostenannahme vor. Soweit bereits Kostenvoranschläge vorliegen, sind diese zu berücksichtigen und zu beurteilen.
Die Erfassung der Schäden erfolgt nach dem Grundsatz, dass unter Beachtung des Standes der Technik der bisherige Standard der Sache erhalten bleibt, also keine ungebotene Verbesserung der Sache an sich vorgenommen werden soll. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die beabsichtigte Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme im Gesamtkontext des Gebäudes sinnvoll ist und evtl. bestehende Auflagen berücksichtigt werden.
Soweit erforderlich, erfolgt die Begehung der Objekte durch Inaugenscheinnahme.
Der Auftragsnehmer sendet seinen Bericht an das Jobcenter Bremen oder das Amt für Soziale Dienste. Vorgefundene Mängel werden kurz beschrieben (ggf. inkl. Foto) und Maßnahmen zur Beseitigung, einschließlich der Kosten, vorgeschlagen.
Sind die beantragten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für die Bewohnbarkeit nicht dringend erforderlich und/oder führt ein Hinausschieben nicht zu erheblichen Substanzschäden, ist dies mitzuteilen.
Zeigt sich bei der Inaugenscheinnahme des Gebäudes ein weiterer erheblicher Instandhaltungs- und Reparaturbedarf, ist hierauf hinzuweisen.

3. Honorar

Es wird ein Stundensatz von 74 EUR (netto) vereinbart. Die Rechnungen sind dem Jobcenter Bremen oder dem Amt für Soziale Dienste zu übersenden. Die Bezahlung erfolgt von dort.

4. Sonstiges

Eine Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) ist bei Immobilien Bremen hinterlegt.

Es besteht für den Auftragsnehmer kein Anspruch auf die Erteilung von Begutachtungsaufträgen durch das Jobcenter Bremen oder das Amt für Soziale Dienste Bremen.

Diese Vereinbarung tritt zum Zeitpunkt der Unterschrift des Auftragsnehmers in Kraft. Sie kann von beiden Parteien jederzeit zum Monatsende des Monats, der auf die Kündigung folgt, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Bremen, den

________________________________

 

     Im Auftrag


      _______________________________

(Auftragsnehmer)


(Heinz Werner Gulau, Ref. Existenzsicherung)“



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