Gemäß Beschluss des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2013 wird die Bewilligung der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung ab dem Jahr 2014 mittels einer Eingabe der Antragsdaten in eine zentrale Zuwendungsdatenbank geprüft. Die Antragsdaten werden aufgrund der Angaben in diesem Antrag erhoben. Fehlende Angaben führen dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann.