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Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Beirates

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU für die Beiratssitzung am 13. Februar 2012

Kurzbeschreibung

Der Beirat möge beschließen:

§ 10 Absatz 8 der Geschäftsordnung wird neu gefasst.

Bisher:

Das Beiratsprotokoll ist vom Beirat in der darauffolgenden Beiratssitzung zu genehmigen. Einwendungen werden durch Beschluss des Beirates, gegebenenfalls durch Berichtigung, erledigt.

Neu:

Das Beiratsprotokoll ist vom Beirat in der darauffolgenden Beiratssitzung zu genehmigen. Einwendungen gegen Form und Fassung sind rechtzeitig schriftlich beim Ortsamt einzureichen. Sie werden durch Beschluss des Beirates, gegebenenfalls durch Berichtigung, erledigt.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Ortsamt Blumenthal
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