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Anwendung der DSGVO auf Datenverarbeitungen von Parlamenten

Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Kurzbeschreibung

Anlässlich des Urteils des EuGH vom 9. Juli 2020 (C-272/19) wird der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 "Anwendung der DSGVO im Bereich von Parlamenten, Fraktionen, Abgeordneten und politischen Parteien" bis zur Neuformulierung eines Beschlusses ausgesetzt.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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