Herstellerfirmen, die in den Herstellerverzeichnissen des Bayerischen Landeskriminalamts gelistet sind, haben die Möglichkeit mit einem K-EINBRUCH-Gütesiegel auf diese Listung hinzuweisen. Dieses Gütesiegel kann bspw. auf firmeneigenen Katalogen, Broschüren, auf der Unternehmenswebsite oder auf dem Briefkopf angebracht werden. Beim Einsatz das Siegels sind diverse Rahmenbedingungen zwingend zu beachten. Diese werden nachfolgend ausgeführt.