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Auch Kammern sind zur Transparenz verpflichtet!

Entschließung der 30.Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 30. Juni 2015 in Schwerin

Kurzbeschreibung

Immer wieder verweigern sich berufsständische Kammern den Transparenzanforderungen der jeweiligen Informationszugangsgesetze.
Berufsständische Kammern nehmen hoheitliche Aufgaben auf Bundesebene und Länderebene wahr. Für die jeweiligen Berufsgruppen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft, die Kammern sind für Berufszulassungen zuständig und haben oft weitgehende Sanktionsmöglichkeiten.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
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