Auch ohne eigenen Internetanschluss: Gesetzesblatt und Amtsblatt können in der Stadtbibliothek eingesehen werden
Auch ohne eigenen Internetanschluss: Gesetzesblatt und Amtsblatt können in der Stadtbibliothek eingesehen werden
Das Gesetzblatt und das Amtsblatt werden ab dem 1. Januar 2013 in elektronischer Form geführt. Das sieht das Bremische Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften vor. Die Blätter werden im Internet unter den Adressen www. gesetzblatt.bremen.de und www.amtsblatt .bremen.de zum Abruf bereitgestellt.