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- Aufstellung einer Erhaltungssatzung für das Barkhofviertel
Aufstellung einer Erhaltungssatzung für das Barkhofviertel
Das Ortsamt Schwachhausen/Vahr lädt daher zu einer Anwohnerversammlung ein am 29.01.2013 ein
Kurzbeschreibung
Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch zur Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart für das Gebiet zwischen Hollerallee, Schwachhauser Heerstraße, Am Barkhof (einschließlich), Hohenlohestraße (einschließlich) und Blumenthalstraße
Verantwortliche Stelle
Ortsamt Vahr/Schwachhausen