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Baumschutz in Bremerhaven - Regelungen der Baumschutzverordnung werden beachtet

Alljährlich im Februar häufen sich bei der unteren Naturschutzbehörde die Anträge auf Fällgenehmigungen für geschützte Bäume und gleichzeitig die Beschwerden über "Baumfällaktionen" in der Stadt. Aus diesem Grund möchte das Umweltschutzamt noch einmal auf die wichtigsten Regelungen, die aus der Baumschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz resultieren, hinweisen.

Ressort
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Verantwortliche Stelle
Magistrat der Stadt Bremerhaven
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