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Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (Griechisch)
Information (Griechisch), Belehrung, für Personen, die gewerbsmäßig/regelmäßig mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben
Kurzbeschreibung
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Umgang mit Lebensmitteln. Information (in griechischer Sprache) für Personen, die gewerbsmäßig/regelmäßig mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben. Erstellt vom Referat Infektionsepidemiologie (Gesundheitsamt Bremen).
Ressort
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Gesundheitsamt Bremen