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Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (Italienisch)
Information (Italienisch), Belehrung, für Personen, die gewerbsmäßig/regelmäßig mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben
Kurzbeschreibung
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Umgang mit Lebensmitteln.
Information (in italienischer Sprache) für Personen, die gewerbsmäßig/regelmäßig mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben. Erstellt vom Referat Infektionsepidemiologie (Gesundheitsamt Bremen)
Ressort
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Gesundheitsamt Bremen