Sie sind hier:
-
Dokumente
- Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (Russisch)
Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (Russisch)
Information (Russisch), Belehrung, für Personen, die gewerbsmäßig/regelmäßig mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben
Kurzbeschreibung
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Umgang mit Lebensmitteln
Information (in russischer Sprache) für Personen, die gewerbsmäßig/regelmäßig mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben. Erstellt vom Referat Infektionsepidemiologie (Gesundheitsamt Bremen)
Ressort
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Gesundheitsamt Bremen