Der Senat hat auf seiner heutigen Sitzung (Dienstag, 28. Juni 2016) der Einrichtung einer Beratungsstelle für Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund, so genannte mobile Beschäftigte, die von der EU-Freizügigkeitsregelung profitieren, zugestimmt und die kalkulierte Summe über die Programmmittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von rund 350.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt.