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Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen 1 VA 1/19

Beschluss in der Justizverwaltungssache betreffend die Teilnahme des Beteiligten zu 1) am automatisierten Grundbuchabrufverfahren

Kurzbeschreibung

Beschluss:
I. Der Antrag des Beteiligten zu 1) auf gerichtliche Entscheidung vom 07.01.2019 wird zurückgewiesen.
II. Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf bis zu 1.000,- EUR festgesetzt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Ansprechperson
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