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Besuchsregeln für Krankenhäuser im Land Bremen werden definiert

Kurzbeschreibung

In den Krankenhäusern im Land Bremen gilt aktuell ein strenges Besuchsverbot. Dieses Verbot wurde erlassen, um zu verhindern, dass Corona-Infektionen in die Krankenhäuser eingetragen werden. Ab dem 1. Juni sind Besuche wieder möglich, jedoch mit Einschränkungen. Dazu wurden bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Konzepte eingereicht, die in den Kliniken angewendet werden.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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