Die Vormerkstelle des Landes Bremen informiert Soldatinnen und Soldaten auf Zeit über Eingliederungen im öffentlichen Dienst. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die einen Anspruch auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein gemäß § 9 SVG haben, können auf vorbehaltene Stellen vermittelt werden. Voraussetzung: Sie müssen zunächst eine Ausbildung absolvieren.