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Bildungssenatorin im Verfahren gegen die Freie Schule vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich

Kurzbeschreibung

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat heute (08.06.2012) der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit auch im zweiten anhängigen Privatschulverfahren Recht gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht wies in dem von der Bildungssenatorin angestrengten Berufungsverfahren gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen die Klage der Freien Schule Bremen e.V. auf Zulassung einer privaten Grundschule ab.

Ressort
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Kinder und Bildung
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