Unternehmen und Soloselbständige, die von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind, bekommen einen erweiterten Zuschuss an Eigenkapital. Die insgesamt verbesserten Bedingungen, die mit dem Überbrückungshilfe III beschlossen wurden, gelten für den Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Unter den Eigenkapitalzuschuss fallen beispielsweise Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten seit November 2020 erlitten haben.