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BIW-Einspruch gegen Wahlergebnis - Stadtwahlleiter Polansky: "Behauptetes Ausmaß von Zählfehlern bei Stimmzetteln offensichtlich aus der Luft gegriffen"

Über den Einspruch der Wählervereinigung "Bürger in Wut" (BIW) gegen die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven wird die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich in Ihrer Sitzung am 1. Oktober 2015 entscheiden. Die Wählervereinigung hatte ihren Einspruch im Vorfeld insbesondere damit begründet, dass es bei der Auszählung zu zahlreichen Fehlern zu ihren Lasten gekommen sei und in diesem Zusammenhang presseöffentlich die Behauptung von angeblich mehreren Hundert falsch ausgezählten Stimmzetteln aufgestellt.

Ressort
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Verantwortliche Stelle
Magistrat der Stadt Bremerhaven
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