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Bremen begrenzt Mieterhöhungen

Senat erlässt Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze

Kurzbeschreibung

In Bremen werden künftig Mieterhöhungen nur noch in einem geringeren Umfang möglich sein als bisher. Der Bremer Senat hat heute (5. August 2014) dazu eine Rechtsverordnung erlassen, mit der die sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis von 20 Prozent auf 15 Prozent in drei Jahren abgesenkt wird. Diese Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bremen.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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