Der Senat hat am Dienstag (8. September 2015) entsprechend der Vorlage des Senators für Justiz und Verfassung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Strafvollzugsgesetzes beschlossen und an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) zur dortigen Beschlussfassung weitergeleitet.