Der Bremer Senat hat heute (16. September 2014) den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Dieser regelt den Finanzausgleich zwischen den ARD-Rundfunkanstalten neu. Die für den Finanzausgleich zur Verfügung stehende Summe wird zugunsten Radio Bremens und des Saarländischen Rundfunks von derzeit ein Prozent auf 1,6 Prozent angehoben. Das bedeutet für die beiden kleinsten Rundfunkanstalten erhebliche Mehreinnahmen.