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Bremer Weihnachtsmarkt beginnt am 22. November
Bis zum 23. Dezember findet die Großveranstaltung in der historischen Innenstadt statt
Kurzbeschreibung
Der Senat hat heute eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen, die – vorbehaltlich der Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft – die Durchführung des Weihnachtsmarktes und auch des Schlachtezaubers ermöglicht.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle