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Bremer Wirtschaft steht Onlinedienst für die Entschädigung bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Verfügung
Schnell, einfach, papierlos
Kurzbeschreibung
Bremer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbstständige, die von Schutzmaßnahmen infolge der gegenwärtigen Corona-Pandemie betroffen sind, können online eine finanzielle Entschädigung beantragen.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle