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Corona-Notbremse in der Stadt Bremen tritt Montag in Kraft

Stadtgemeinde Bremen erlässt Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 100

Kurzbeschreibung

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen für drei Tage über einem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt, muss laut der Coronaverordnung eine Allgemeinverfügung erlassen werden.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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