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- Das Bescheinigungsverfahren nach § 10 Absatz 4b Satz 4 - 6 EStG
Das Bescheinigungsverfahren nach § 10 Absatz 4b Satz 4 - 6 EStG
Das Bescheinigungsverfahren nach § 10 Absatz 4b Satz 4 - 6 EStG
Kurzbeschreibung
1. Wer ist meldepflichtig?
2. Was ist meldepflichtig?
3. Ausnahmen von der Meldepflicht
4. Wie ist die Meldung vorzunehmen?
5. Wann ist die Meldung vorzunehmen?
6. Mitteilung an den Steuerpflichtigen
7. Welche ersten Schritte sind vor erstmaliger Datenübermittlung zu veranlassen?
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen