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Deputation sichert Mindestlohn zur Vermeidung prekärer Beschäftigung im Kulturbereich ab

Kurzbeschreibung

In Bremen gilt der Landesmindestlohnsatz von aktuell 12 Euro pro Stunde, den der Senat bereits im April dieses Jahres beschlossen hat. Mit der Steigerung des Mindestlohns von vorher 11,13 Euro pro Stunde auf den jetzt gültigen Satz will Bremen dem Anstieg von prekärer Beschäftigung weiter entgegenwirken. Gleichzeitig wurde seinerzeit beschlossen, dass die daraus resultierenden Mehrbedarfe bei den Ressorts und deren Einrichtungen innerhalb des Gesamthaushalts darzustellen sind.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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