Die Kontaktpersonennachverfolgung bleibt in der Pandemie weiterhin ein zentrales Instrument zur Unterbrechung von Infektionsketten. Aus diesem Grund verpflichtet die Corona-Verordnung in verschiedenen Bereichen dazu, Namenslisten zu führen. Dazu zählen unter anderem körpernahe Dienstleistungen, Friseurbesuche oder Veranstaltungen.