Der Eigenanteil für die Kosten der stationären Pflege muss begrenzt werden, Kostensteigerungen, zum Beispiel für notwendige und berechtigte Einkommensanhebungen der Pflegekräfte, soll der Bund aus Steuermitteln als gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Einen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) mit dieser Grundaussage vom heutigen Tage (Donnerstag, 26. November 2020) stützt Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann mit Nachdruck.