Am 7. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser löst den Rundfunkstaatsvertrag ab, regelt die Medienordnung in Deutschland neu und setzt Vorgaben der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie) um. Im Zuge dieser Novellierung wurden auch Verbesserungen zur Barrierefreiheit in den Medien geschaffen.