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Anzeige nach § 16 Abs. 1, 2 und § 17 Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) für unterstützende Wohnformen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Kurzbeschreibung
Für die Anzeige sind Angaben zur unterstützenden Wohnform, dem Raumverteilungsplan, zum Leistungsanbieter der unterstützenden Wohnform, Angaben zu(r) vertretungsberechtigten Person(en) des Leistungsanbieters, zur Pflegedienstleitung der unterstützenden Wohnform und dem Stellenplan zur personellen Umsetzung des Konzeptes notwendig.
Ressort
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport