Der Unterausschuss 3 des Landesausschusses für Weiterbildung hat in seiner Beratung am 24.08.2018 grundsätzlich die Aufgabe der Weiterbildung festgehalten, nicht nur die Inklusion von behinderten, sondern die Vielfalt aller Menschen in den Blick zu nehmen. Weitere Empfehlungen dazu werden auf der nächsten Sitzung der UA 3 mit dem Arbeitsschwerpunkt „Diversität“ formuliert.