Förderung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG) – Institutionelle Förderung und Programmförderung im Haushaltsjahr 2019
Durch die Förderung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (Bremisches Weiterbildungsgesetz – WBG) sichert das Land Bremen eine Weiterbildungsinfrastruktur und ein Grundangebot an Maßnahmen der politischen, allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden derzeit 13 Weiterbildungseinrichtungen, die nach diesem Gesetz anerkannt sind.