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Anlage 2 zum Protokoll Nr. 1 der öffentlichen Beiratssitzung Vahr am 16.07.19

Anlage 2: Vorschlag zur Geschäftsordnung des Beirats Vahr (2019-2023)

Kurzbeschreibung

Nach § 12 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130) zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 43), - nachfolgend "Beiräteortsgesetz (BeirOG)" genannt - beschließen die Beiräte zu Beginn ihrer Amtszeit eine Geschäftsordnung und veröffentlichen diese in geeigneter Weise.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Ortsamt Vahr/Schwachhausen
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