Nach § 12 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130) zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 43), - nachfolgend "Beiräteortsgesetz (BeirOG)" genannt - beschließen die Beiräte zu Beginn ihrer Amtszeit eine Geschäftsordnung und veröffentlichen diese in geeigneter Weise.