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Beschluss des Beirates Woltmershausen vom 29.04.2019

Schaffung einer Tempo-30-Regelung für die Woltmershauser Straße

Kurzbeschreibung

Der Beirat fordert den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bzw. das Amt für Straßen und Verkehr auf, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Woltmershauser Straße in dem Teilabschnitt zwischen der 2. Auffahrt zur Ladestraße (Polizeigebäude) bis zum Woltmershauser Friedhof einzurichten, jeweils unter Ausklammerung der Bereiche unmittelbar vor und hinter den bestehenden Lichtsignalanlagen. Sofern die vom Beirat vorgeschlagene Lösung aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein sollte, bittet der Beirat das Amt für Straßen und Verkehr um Alternativvorschläge, wie die schwächeren Verkehrsteilnehmenden stattdessen besser geschützt werden können.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Ortsamt Neustadt/Woltmershausen
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