Steuerklasse II für Alleinerziehende: Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, können Elternteile die Steuerklasse noch bei den Meldestellen ändern lassen
Steuerklasse II für Alleinerziehende: Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, können Elternteile die Steuerklasse noch bei den Meldestellen ändern lassen