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Verwaltungsanweisung zu § 31 SGB XII (VANW zu § 31 XII)

Verwaltungsvorschrift der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen vom 15. September 2011 - 111 -03

Kurzbeschreibung

Nach § 27 a SGBXII wird der gesamte Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts mit Ausnahme der Leistungen für Mehrbedarfe und für Unterkunft und Heizung mit der Regelleistung abgedeckt. Ausnahmen davon sind u. a. im § 31 SGB XII konkretisiert. Bei den nachstehend näher aufgeführten Bedarfen handelt es sich um eine abschließende Aufzählung.

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