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Gesetz über den Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Fundstelle
Brem.GBl. 2010, 13
Gliederungsnummer:
206-l-1
Abkürzung:
Art91cGGAVtrG BR
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